Gemietete Artikel sind Eigentum des Partyservice Forster.
Der Mietpreis versteht sich ab Lager, Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mietpreis ist bei Übernahme fällig.
Als Zahlungsmittel gilt nur Bargeld sofern keine Sondervereinbarungen bestehen.
Soweit keine schriftliche Vereinbarung besteht, wird die Mietgebühr für 3 Tage berechnet.(Eine Mieteinheit = 3 Tage.)
Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen, auch an Transportbehältern, gehen zu Lasten des Mieters.
Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises (=Wiederbeschaffungswert) zu erstatten.
Unsere Transportleistung bezieht sich auf die reine Anlieferung bis Erdgeschoß. Zusätzlicher Lieferaufwand, wie z.B. Auf- und Abbau, sowie das Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände, wird mit einem Stundensatz von € 25,00 in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Messe-Service gelten besondere Vertragsbedingungen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort Rosenheim, Registergericht Traunstein.