Lieferbedingungen

  • Gemietete Artikel sind Eigentum des Partyservice Forster.
  • Der Mietpreis versteht sich ab Lager, Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters.
  • Der Mietpreis ist bei Übernahme fällig.
  • Als Zahlungsmittel gilt nur Bargeld sofern keine Sondervereinbarungen bestehen.
  • Soweit keine schriftliche Vereinbarung besteht, wird die Mietgebühr für 3 Tage berechnet.(Eine Mieteinheit = 3 Tage.)
  • Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit berechnet.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen, auch an Transportbehältern, gehen zu Lasten des Mieters.
  • Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises (=Wiederbeschaffungswert) zu erstatten.
  • Unsere Transportleistung bezieht sich auf die reine Anlieferung bis Erdgeschoß. Zusätzlicher Lieferaufwand, wie z.B. Auf- und Abbau, sowie das Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände, wird mit einem Stundensatz von € 25,00 in Rechnung gestellt.
  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Für Messe-Service gelten besondere Vertragsbedingungen.
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort Rosenheim, Registergericht Traunstein.